Ernährungslehre (Fach) / Lebensmittelrecht (Lektion)

Vorderseite Lebensmittelrecht Lebensmittelinformationsverordnung
Rückseite

Lebensmittelinformationsverordnung LMIV

  • Bezeichnung nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung, keine Fantasienamen
  • Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteilen, Zusatzstoffe können auch mit dem Klassennamen und der E-Nummer bezeichnet werden
  • Allergenkennzeichung im Schriftsatz hervorgehoben
  • MHD Mindesthaltbarkeitsdatum LM behält bis zu diesem Datum evt. unter bestimmten Lagerbedingungen spezifische Eigenschaften
  • bei mikrobiell leicht verderblichen LM muss anstelle des MHD ein Verbrauchsdatum angegeben sein
  • Füllmenge
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
  • Identitätszeichen für LM tierischen Ursprungs, enthält Zulassungsnummer des Betriebes sowie Kürzel für den EU-Mitgliedsstaat und das Bundesland
  • Nährwertkennzeichnung enthält Auskunft über Energiegehalt (kJ/kcal) und enthaltene NS pro 100 g/100 ml. Angaben zu Richtwerten des Tagesbedarfs sind freiwillig
  • Lebensmittel-Imitate müssen gekennzeichnet werden

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