Ernährungslehre (Fach) / Lebensmittelrecht (Lektion)
Vorderseite
Lebensmittelrecht
Lebensmittelinformationsverordnung
Rückseite
Lebensmittelinformationsverordnung LMIV
- Bezeichnung nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung, keine Fantasienamen
- Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteilen, Zusatzstoffe können auch mit dem Klassennamen und der E-Nummer bezeichnet werden
- Allergenkennzeichung im Schriftsatz hervorgehoben
- MHD Mindesthaltbarkeitsdatum LM behält bis zu diesem Datum evt. unter bestimmten Lagerbedingungen spezifische Eigenschaften
- bei mikrobiell leicht verderblichen LM muss anstelle des MHD ein Verbrauchsdatum angegeben sein
- Füllmenge
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
- Identitätszeichen für LM tierischen Ursprungs, enthält Zulassungsnummer des Betriebes sowie Kürzel für den EU-Mitgliedsstaat und das Bundesland
- Nährwertkennzeichnung enthält Auskunft über Energiegehalt (kJ/kcal) und enthaltene NS pro 100 g/100 ml. Angaben zu Richtwerten des Tagesbedarfs sind freiwillig
- Lebensmittel-Imitate müssen gekennzeichnet werden
Diese Karteikarte wurde von natschi erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: