Steuern (Fach) / AO (Lektion)
Vorderseite
2.4.
Steuererklärung
Rückseite
- Mitwirkungspflicht der SP besteht darin, Steuererklärung gem. §149 AO abgeben zu müssen
- Vorschriften in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen niedergelegt
z.B.
- EinkommenSt
- GewerbeSt
- UmsatzSt
- ErbschaftSt
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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