Steuern (Fach) / AO (Lektion)

Vorderseite 2.4. Steuererklärung
Rückseite
  • Mitwirkungspflicht der SP besteht darin, Steuererklärung gem. §149 AO abgeben zu müssen
  • Vorschriften in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen niedergelegt

z.B.

  • EinkommenSt
  • GewerbeSt
  • UmsatzSt
  • ErbschaftSt

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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