Steuern (Fach) / AO (Lektion)
Vorderseite
2.4.
abgeleitete (Derivate) Buchführungspflicht §140 AO
Rückseite
- wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher zu führen hat, hat die Verpflichtung dies auch für die Besteuerung zu erfüllen
- Kaufleute
- die Ordnungsvorschriften des §146 AO sind zu beachten
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: