Steuern (Fach) / AO (Lektion)

Vorderseite 2.4. abgeleitete (Derivate) Buchführungspflicht §140 AO
Rückseite
  • wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher zu führen hat, hat die Verpflichtung dies auch für die Besteuerung zu erfüllen
  • Kaufleute
  • die Ordnungsvorschriften des §146 AO sind zu beachten

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: