Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Musterformulierung Organschaft
Rückseite

immer mit Subsumption

Die OG hat GL im Inland und Sitz in einem EU/EWR-Staat, 14 (1) Satz 1 KStG.

Die OG hat sich als andere Kapitalgesellschaft wirksam verpflichtet ihren ganzen Gewinn an die OT abzuführen. Die Gewinnabführung überschreitet nicht den in 301 AktG genannten Betrag und es ist eine Verlustübernahme entsprechend 302 AktG vereinbart, 17 Sätze 1 und 2 KStG.

Die OT ist vom Beginn des WJ an ununterbrochen zu x % und damit mehrheitlich an der OG beteiligt. Die OG ist damit finanziell eingegliedert, 14 (1) Satz 1 Nr 1 KStG.

Der GAV wurde auf mindestens 5 Zeitjahre geschlossen und wurde in 01 durchgeführt, 14 (1) Satz 1 Nr 3 Satz 1 KStG.

Die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft liegen vor. Nach 17 ivm 14 (1) Sätze 1 und 2 kstg ist das für das WJ 1.1.01-31.12.01 ermittelte Einkommen der OG erstmals für 01 der OT zuzurechnen. Das dem OT zuzurechnende Einkommen der OG wird gesondert und einheitlich festgestellt, 14 (5) Satz 1 KStG

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.