Einkommensteuer (Fach) / Internationales Steuerrecht (Lektion)

Vorderseite DBA's, Prüfungsreihenfolge
Rückseite

1. Nationales Recht durchrechnen nur bis zu Einkünften, noch keine Steuer rechnen und dann: "vorbehaltlich § 2 AO"

2. DBA:

- Abkommensberechtigung meist Art.1 bis Art. 4: Person und Ansässigkeit beschreiben und Steuerart (hier immer nach gucken ob es eine Anlage gibt)

- Ansässigkeitsstaat (= meist D, und Quellenstaat hinschreiben)

- Verteilungsnorm (entweder "nur" oder "können auch" dann können beide Staaten besteuern und wir müssen in die nächste Vermeidungsnorm gucken)

- Vermeidungsnorm (entweder Freistellungsmethode und Progressionsvorbehalt oder Anrechnungsmethode) suchen welcher artikel im DBA

3. Umsetzung DBA in nationales Recht

- Freistellung = die Einkünfte betragen 0 , aber Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG prüfen

- Anrechnungsmethode = 34c (6) oder 32d (5) EStG oder 26 KStG

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.