Einkommensteuer (Fach) / Internationales Steuerrecht (Lektion)

Vorderseite Anrechnungs und Abzugsmethode bei Körperschaften
Rückseite

§ 26 KStG

- für unbeschränkt stpfl gilt § 34c (1)-(3) EStG

- Fall 5 im Skript wichtig:

- wenn man von ausländischer Tochter Dividende bekommt greift 8b KStG daher keine Doppelbesteuerung man braucht keine andere Methode (bei Nicht-DBA)

- Gewinn aus Zweigniederlassung:

innerbilanzielle buchung:

bank 50.000 an Betriebsstättenertrag 50.000

steuern EuE 15.000 an Bank 15.000

zvE Ermittlung: 10 Nr 2 KStG + 15.000

und dann 34c (3) EStG ivm 26 (1) Satz 1 Nr 1 KStG -15.000

= xy EUR zvE

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