Einkommensteuer (Fach) / Internationales Steuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Anrechnungs und Abzugsmethode bei Körperschaften
Rückseite
§ 26 KStG
- für unbeschränkt stpfl gilt § 34c (1)-(3) EStG
- Fall 5 im Skript wichtig:
- wenn man von ausländischer Tochter Dividende bekommt greift 8b KStG daher keine Doppelbesteuerung man braucht keine andere Methode (bei Nicht-DBA)
- Gewinn aus Zweigniederlassung:
innerbilanzielle buchung:
bank 50.000 an Betriebsstättenertrag 50.000
steuern EuE 15.000 an Bank 15.000
zvE Ermittlung: 10 Nr 2 KStG + 15.000
und dann 34c (3) EStG ivm 26 (1) Satz 1 Nr 1 KStG -15.000
= xy EUR zvE
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.