Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten 1. Kapitel (Lektion)
Vorderseite
Definieren Sie den Begriff „Dienstleistung“.
Rückseite
Definition: Eine Dienstleistung ist jede einem anderen angebotene Tätigkeit oder Leistung, die im Wesentlichen immaterieller Natur ist und keine direkten Besitz- und Eigentumsveränderungen mit sich bringt.
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