Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
§ 3 Abs 4 UStG (fremder Gegenstand)
grund und Boden ist fremder Gegenstand § 3 Abs 4 Satz 2 UStG
Ort meistens 3 (7) UStG weil Gegenstand nicht mehr bewegt wird
Abschn 3.8 (6) ustae, wenn Entgeltanteil des Materials > 50% des Gesamtentgelts für Reparatur, dann ist es Werklieferung
- MaterialBEIstellung: der Auftraggeber beschafft die Stoffe selbst und der Werkunternehmer benutzt die, dann ist da keine Lieferung vom Auftraggeber an Werkunternehmer und das Material ist nicht Teil des Leistungsaustausches
- MaterialGEstellung: alle Stoffe werden vom Auftraggeber beschafft, dann ist es stets Werkleistung!!
- wenn Maschine schon Probelauf hatte und nur für Transport auseinandergenommen wird und beim LE aufgebaut wird ist es normale Lieferung nach 3 (1) UStG, Transport ist unselbstständige Nebenleistung
- wenn Maschine vor Ort umfangreich abgestimmt wird ist es Werklieferung mit Ort nach 3 (7) Satz 1 UStG
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.