Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Abgabe von Speisen , Abgrenzungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen
Rückseite

Abschnitt 3.6 UStAE

- Durch die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsumsätze) werden einheitliche sL 3 (9) S.1 UStG erbracht, Ort 3a (3) Nr 3 Bst b UStG (!!!!!)

-> stb,stpfl

-> 19%, da keine Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 vorliegt und nach Abschn 12.16 (8) S.1 UStAE ein Aufteilungsgebot vorliegt, .."dient nicht unmittelbar der Vermietung" bei Verpflegungsleistungen

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