Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Abgabe von Speisen , Abgrenzungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen
Rückseite
Abschnitt 3.6 UStAE
- Durch die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsumsätze) werden einheitliche sL 3 (9) S.1 UStG erbracht, Ort 3a (3) Nr 3 Bst b UStG (!!!!!)
-> stb,stpfl
-> 19%, da keine Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 vorliegt und nach Abschn 12.16 (8) S.1 UStAE ein Aufteilungsgebot vorliegt, .."dient nicht unmittelbar der Vermietung" bei Verpflegungsleistungen
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.