Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite mengemäßige Beschränkungen
Rückseite

Unter mengenmäßigen Beschränkungen versteht man die gänzliche oder teilweise Untersagung der Ein-, Aus-, oder Durchfuhr.

Die Beschränkung kann Kontigente, aber auch Nullkontigente darstellen.

Sie kann sein, in Bezug auf Wert oder auch in Bezug auf Zeit.

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