Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite Fälle von § 3 Nr. 40 EStG
Rückseite

a) Einnahmen aus der Veräußerung oder Entnahmen von Anteilen an Körperschaften, soweit sie zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit gehören

b) Veräußerungspreis i.S.d. § 16 (2) EStG, soweit auf die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften entfallend

c) Veräußerungspreis / gemeiner Wert i.S.d. § 17 (2) EStG (Veräußerung von mind. 1%-Beteiligungen an Körperschaften, die im Privatvermögen gehalten werden)

d) Bezüge i.S.d. § 20 (1) Nr. 1 EStG, wenn über § 20 (8) subsidär gegenüber § 15 EStG, d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 3 Nr. 40 Satz 2 EStG)

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