Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite § 34 EStG
Rückseite

Abs. 2: Bei Veräußerungen i.S.d. §§ 16 und 18 grds. Abs. 1, ggf. unter weiteren Bedingungen (55. Lebensjahr, vgl. § 16 (4) EStG) auch Abs. 3

Abs. 1: Fünftelregelung

Abs. 3: ermäßigter Steuersatz (56 % des Durchschnittssteuersatzes)

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