Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)
Vorderseite
§ 34 EStG
Rückseite
Abs. 2: Bei Veräußerungen i.S.d. §§ 16 und 18 grds. Abs. 1, ggf. unter weiteren Bedingungen (55. Lebensjahr, vgl. § 16 (4) EStG) auch Abs. 3
Abs. 1: Fünftelregelung
Abs. 3: ermäßigter Steuersatz (56 % des Durchschnittssteuersatzes)
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