Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

Vorderseite BMW, ein deutsches Unternehmen, möchte in Österreich eine Autofabrik eröffnen. Dies wird ihm untersagt, da es in Österreich bereits genug Autoproduzenten gibt. Sehen Sie darin ein Problem?
Rückseite

bezieht sich auf die Niederlassungsfreiheit (Teil der Personenverkehrsfreizügigkeit)

= Freiheit jeder UnionsbürgerInnen (natürliche oder juristische Personen) in jedem Mitgliedsstaat einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und eine Niederlassung zu errichten

Ausnahmen bzw. Einschränkungen zulässig, wenn:

- zB.: Schutz der öffentlichen Gesundheit

- muss verhältnismäßig sein

--> also nicht rechtmäßig, es ihm zu untersagen

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