Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

Vorderseite In einem Aufsatz ist zu lesen: Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, es bedarf jedenfalls einer Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten. Was sagen Sie dazu?
Rückseite

Richtlinien wirken nicht supranational und bedürfen keiner Transformation --> sie verpflichten Mitgliedsstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele; die Vorgansweise dabei ist aber Sache der Mitgliedsstaaten

ausnahmsweise unmittelbare Anwendbarkeit der RL, wenn:

  • Umsetzungsfrist abgelaufen
  • von nationalem Gesetzgeber nicht oder nicht vollständig umgesetzt
  • hinreichend bestimmt
  • für Rechtsunterworfene begünstigender Inhalt (Rechte)

Diese Karteikarte wurde von angies erstellt.