Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)
Vorderseite
Welche Formen des Sekundärrechts kennen Sie und wie werden sie unterschieden?
Rückseite
Sekundärrecht = Rechtsakte, die von Organen der EU erlassen werden:
Verbindliche Rechtsakte:
- Verordnungen:mit staatlichen Gesetzen vergleichbar, berechtigen und verpflichten StaatsbürgerInnen der Mitgliedsstaaten unmittelbar (--> supranationales Recht!)
- Richtlinien:verpflichten MItgliedsstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele, Vorgangsweise ist Sache der Mitgliedsstaaten
- Beschlüsse:einerseits an bestimmte Adressaten --> nur für diese verbindlichin bestimmten Fällen --> enthalten auch allgemeine Regelungen
Unverbindliche Rechtsakte: Stellungsnahmen und Empfehlungen
Diese Karteikarte wurde von angies erstellt.