Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

Vorderseite Welche Formen des Sekundärrechts kennen Sie und wie werden sie unterschieden?
Rückseite

Sekundärrecht = Rechtsakte, die von Organen der EU erlassen werden:

Verbindliche Rechtsakte:

  • Verordnungen:mit staatlichen Gesetzen vergleichbar, berechtigen und verpflichten StaatsbürgerInnen der Mitgliedsstaaten unmittelbar (--> supranationales Recht!)
  • Richtlinien:verpflichten MItgliedsstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele, Vorgangsweise ist Sache der Mitgliedsstaaten
  • Beschlüsse:einerseits an bestimmte Adressaten --> nur für diese verbindlichin bestimmten Fällen --> enthalten auch allgemeine Regelungen

Unverbindliche Rechtsakte: Stellungsnahmen und Empfehlungen

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