Recht in Gesundheit II (Fach) / Gesetze (Lektion)

Vorderseite Dokumentation
Rückseite
  1. Fälschungssicher
  • Alle Einträge werden mit dokumentenechtem Stift (z. B. Kugelschreiber) gemacht. Überklebungen oder Korrekturen, z. B. mit Tipp-Ex, sind unzulässig
  • Irrtümliche Einträge werden waagerecht durchgestrichen, so dass die Lesbarkeit erhalten bleibt
  • Der veränderte Eintrag wird als Korrektur gekennzeichnet und datiert

2. Eindeutig

  • knapp und präzise
  • klar und verständlich formuliert
  • allgemein anerkannte pflegerischmedizinische Fachbegriffe verwendet
  • in Stichworten ist ausreichend, wenn die Verständlichkeit gegeben ist

3. Nachvollziehbar

  • ist erkennbar, verständlich und lesbar.
  • Datum und ggf. Uhrzeit
  • Handzeichen gekennzeichnet
  • systematisch geordnet, ggf. nummeriert.

4. Vollständig

  • medizinischen und pflegerischen Versorgung relevanten Informationen sind zu dokumentieren

5. Aktuell

  • zeitnah

Im Haftungsrecht verankert und durch die gängige Rechtsprechung belegt ist der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht erfolgt.“

Diese Karteikarte wurde von jokasia79 erstellt.

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