Recht in Gesundheit II (Fach) / Gesetze (Lektion)
Vorderseite
Durchführungsverantwortung und Anordnungsverantwortung
Rückseite
- Anordnungsverantwortung Arzt:
- schriftliche Anordnung
- Kompetenz beachten
- Kontrolle und Aussieht halten
2. Durchführungsverantwortung Pflegekraft
- Verweigerungsrecht und Pflicht bei mangelhafter Kompetenz
- Fachwissen hinsichtlich Komplikationen, Wechselwirkungen,Dosirung,Hygienerechtlinie
- Technik beherschen z.B Vorbereitung einer Infusion
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