Recht in Gesundheit II (Fach) / Gesetze (Lektion)

Vorderseite Durchführungsverantwortung und Anordnungsverantwortung
Rückseite
  1. Anordnungsverantwortung Arzt:
  • schriftliche Anordnung
  • Kompetenz beachten
  • Kontrolle und Aussieht halten

2. Durchführungsverantwortung Pflegekraft

  • Verweigerungsrecht und Pflicht bei mangelhafter Kompetenz
  • Fachwissen hinsichtlich Komplikationen, Wechselwirkungen,Dosirung,Hygienerechtlinie
  • Technik beherschen z.B Vorbereitung einer Infusion

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