Abgabenordnung (Fach) / Paragraphen (Lektion)

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§ 118 AO

  1. Hoheitliche Maßnahme
  2. einer Behörde
  3. zur Regelung eines Einzelfalls
  4. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
  5. mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen

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