Gastronomie (Fach) / Getränkekunde (Lektion)
Vorderseite
Worin unterscheiden sich Fruchtsaft, Fruchtsaftgetränk und Fruchtsaftkonzentrat?
Rückseite
Fruchtsaft (100% Fruchsaftanteil), Zusätze sind verboten
Fruchtsaftkonzentrat (100% Fruchsaftanteil), bei Rückverdünnung muss Ursprungswert erreicht werden.
Fruchtnektar (25%-50% Fruchsaftanteil)
Fruchtsaftgetränk (25%)
Gemüsesäfte (z.B. Karotten oder Tomaten) Gemüsesaftanteil muss bei 100% sein.
Diese Karteikarte wurde von dbertschler erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: