Gastronomie (Fach) / Getränkekunde (Lektion)

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Vorderseite Worin unterscheiden sich Fruchtsaft, Fruchtsaftgetränk und Fruchtsaftkonzentrat?
Rückseite

Fruchtsaft (100% Fruchsaftanteil), Zusätze sind verboten

Fruchtsaftkonzentrat (100% Fruchsaftanteil), bei Rückverdünnung muss Ursprungswert erreicht werden.

Fruchtnektar (25%-50% Fruchsaftanteil)

Fruchtsaftgetränk (25%)

Gemüsesäfte (z.B. Karotten oder Tomaten) Gemüsesaftanteil muss bei 100% sein.

Diese Karteikarte wurde von dbertschler erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: