psychiatrie (Fach) / allgemein4_Recht (Lektion)
Grundlage für Beurteilung ist das Gutachten "Krankheit im Kraftverkehr" im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Es liegen Empfehlungen vor (individuelle Beurteilungsmaßstäbe sind aber erforderlich):
endogene Psychosen (Schizophrenie)
nach erster Episode: 6 Monate Symptomfreiheit
nach weiterer Episode: 3-5 Jahre abwarten
affektive Psychosen (Depression)
gut eingestellt: können fahren
exogene Psychosen
frühestens nach 6 Monaten
Intelligenzstörungen
IQ < 70 nicht fahrtauglich
Hirnabbauprozess
wenn schwer: nicht fahrtauglich
psychogene und persönlichkeitsbedingte Störungen
Wiederholungstäter: Eignung evtl. ausgeschlossen
Abhängigkeit (Sucht) und Intoxikation Alkohol
Führerschein zurück, wenn Entziehungsbehandlung erfolgreich und einjährige Abstinenz (vierteljährliche ärztliche Untersuchungen)
Arzneimittel
z.B. Hypnotika können auch ohne Abhängigkeit zu Fahruntauglichkeit führen
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