psychiatrie (Fach) / allgemein4_Recht (Lektion)

Vorderseite wie ist Einschränkung der Fahrtauglichkeit geregelt?
Rückseite

Grundlage für Beurteilung ist das Gutachten "Krankheit im Kraftverkehr" im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Es liegen Empfehlungen vor (individuelle Beurteilungsmaßstäbe sind aber erforderlich):

endogene Psychosen (Schizophrenie)

nach erster Episode: 6 Monate Symptomfreiheit

nach weiterer Episode: 3-5 Jahre abwarten

affektive Psychosen (Depression)

gut eingestellt: können fahren

exogene Psychosen

frühestens nach 6 Monaten

Intelligenzstörungen

IQ < 70 nicht fahrtauglich

Hirnabbauprozess

wenn schwer: nicht fahrtauglich

psychogene und persönlichkeitsbedingte Störungen

Wiederholungstäter: Eignung evtl. ausgeschlossen

Abhängigkeit (Sucht) und Intoxikation Alkohol

Führerschein zurück, wenn Entziehungsbehandlung erfolgreich und einjährige Abstinenz (vierteljährliche ärztliche Untersuchungen)

Arzneimittel

z.B. Hypnotika können auch ohne Abhängigkeit zu Fahruntauglichkeit führen

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