Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 15/3 Var. 1 - 3: Untauglichkeit des Versuchs, eigentlich sei straflos, ABER... 15/3 Var.1: untaugliches Subjekt 15/3 Var.2: untaugliche Handlung 15/3 Var.3: untaugliches Objekt
Rückseite
  • strafbarer relativ untauglicher Versuch
  • strafloser absolut untauglicher Versuch
  • Fall: Dieb greift in die Tasche der X, in der sich gerade kein Geld befindet.
  • Eindruckstheorie: aus der Sicht eines objektiven Beobachters mit einem Durchschnittswissen zu beurteilen. Nach Eindruckstheorie liegt ein relativ untauglicher Versuch vor, weil ein Beobachter es nicht für ausgeschlossen halten würde, dass sich die Geldbörse tatsächlich in der Tasche befindet, daher strafbar.
  • Objektive Theorie: auf die tatsächliche Umstände anzukommen. Nach obj Theorie, straflos
  • Fuchs: bei einem zufällig abwesenden Objekt ist von einem relativ untauglichen Versuch auszugehen, daher strafbar.

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