Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Erträge aus Kapitallebensversicherungen
Rückseite

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG

Differenz zwischen Versicherungsleistung und der entrichteten Beiträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen

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