psychiatrie (Fach) / allgemein4_Recht (Lektion)

Vorderseite Gegenbeispiel für keine ausreichenden Voraussetzung für Betreuung
Rückseite

Sucht allein reicht für die Bestellung einer Betreuung nicht aus. Diese wird nur dann bestellt, wenn die Angelegenheiten nicht durch Bevollmächtigte oder andere Hilfen besorgt werden können, und wird wieder aufgehoben, wenn die Voraussetzungen entfallen

(Notwendigkeit einer Betreuung muss bestehen!)

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