Bilanz (Fach) / Klausur (Lektion)

Vorderseite GoB Ansatzgrundsatz
Rückseite

Legen fest welche Einnahmen und Ausgaben zu aktivieren bzw. zu passivieren sind §246 Abs. 1 HGB ( was muss ich in der Bilanz zeigen?)

- Aktivierungsgrundsatz §246 Abs 1 HGB wenn nicht oder wahlrecht dann §248 Abs. 2 HGB

Wenn man über etwas Geld beziehen kann, dann ist es ein Vermögensgegenstand der in die Bilanz gehört, also aktiviert werden muss, da dieser in einem Krisenfall zu veräußern ist.

Jedoch nach 248 nicht bei z.B. Patenten, sie stellen immaterielles und selbst

hergestelltes Gut da, dass nicht in die Bilanz aufgenommen werden darf. Der Aufwand hierfür darf auch nicht zu den Herstellungskosten aktiviert werden, da sonst der ausschüttungsfähige Gewinn zu hoch sein würde

- Passivierungsgrundsatz bei Schulden wenn

a) rechtliche oder wirtschaftliche Pflicht besteht

b) wirtschaftliche Belastung darstellt

c) im Rahmen einer Bandbreite quantifizierbar ist

- Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Diese Karteikarte wurde von Roehring erstellt.

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