Bilanz (Fach) / Klausur (Lektion)
- Realisationsprinzip §252 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Gläubigerschutz durch Kapitalerhaltung
Buchgewinne durch Aktienanstieg dürfen nicht ausgeschüttet werden und somit nicht als Gewinn ausgewiesen werden, da das Geld noch gar nicht im realen Besitz übergegangen ist. Es dürfen nur realisierte Gewinne aus der Passivseite gezeigt werden.
- Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach § 252 Abs.1 Nr. 5 HGB
Zuordnung von Aufwendungen zurealisierten Erträgen nach dem
Finalprinzip. Erträge aus dem Verkauf einer Ware sind ungleich Gewinne,
man muss immer die Aufwendungen abziehen!!!
- Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB
Periodisierung zeitraumbezogener Einnahmen und Ausgaben als Ertrag bzw.
Aufwand.
a) Abschreibungen für z.B. Maschine
b) Pensionsrückstellungen
c) Aktive und passive Rechnungsabgrenzung
Diese Karteikarte wurde von Roehring erstellt.
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