Bilanz (Fach) / Klausur (Lektion)

Vorderseite GoB Definitionsgrundsatz
Rückseite

- Realisationsprinzip §252 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Gläubigerschutz durch Kapitalerhaltung

Buchgewinne durch Aktienanstieg dürfen nicht ausgeschüttet werden und somit nicht als Gewinn ausgewiesen werden, da das Geld noch gar nicht im realen Besitz übergegangen ist. Es dürfen nur realisierte Gewinne aus der Passivseite gezeigt werden.

- Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach § 252 Abs.1 Nr. 5 HGB

Zuordnung von Aufwendungen zurealisierten Erträgen nach dem

Finalprinzip. Erträge aus dem Verkauf einer Ware sind ungleich Gewinne,

man muss immer die Aufwendungen abziehen!!!

- Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB

Periodisierung zeitraumbezogener Einnahmen und Ausgaben als Ertrag bzw.

Aufwand.

a) Abschreibungen für z.B. Maschine

b) Pensionsrückstellungen

c) Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Diese Karteikarte wurde von Roehring erstellt.

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