Einführung in die BWL (Fach) / 1. Semester (Lektion)

Vorderseite Definition und Einteilung der Wirtschaftsgüter
Rückseite

Ein Wirtschaftsgut ist ein knappes Gut, d.h. ein solches, das nicht frei und unberenzt zur Bedürfnisbefriedigung zur Verfügung steht.

Einteilung in: Sachen - Produktionsgüter und KonsumgüterRechteDienstleistungenKonsumgüter und Produktionsgüter können weiterhin in Verbrauchs- und Gebrauchsgüter unterschieden werden.

Des weiteren wird im BGB zwischenVertretbare - nicht vertretbare (ersetzbar oder Unikat)Teilbar, nicht teilbare Bewegliche - unbeweglicheGütern unterschieden.

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