BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Faktischer Geschäftsführer / Manager:
Rückseite

ist eine Person, die die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche

Bestellung (u.a. kein Eintrag ins HR), übernimmt. Er haftet u.U. wie ein bestellter GF.

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