BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Faktischer Geschäftsführer / Manager:
Rückseite
ist eine Person, die die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche
Bestellung (u.a. kein Eintrag ins HR), übernimmt. Er haftet u.U. wie ein bestellter GF.
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