Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Privater Schuldzinsenabzug
Definition Überentnahmen
Rückseite
§ 4 IVa S.2 EStG
Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des WJ übersteigen.
Diese Karteikarte wurde von Chrissi_erfurt erstellt.