Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Privater Schuldzinsenabzug
Rückseite

§ 4 IV a S.1 EStG

Schuldzinsen sind nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.

Diese Karteikarte wurde von Chrissi_erfurt erstellt.