Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Privater Schuldzinsenabzug
Rückseite
§ 4 IV a S.1 EStG
Schuldzinsen sind nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.
Diese Karteikarte wurde von Chrissi_erfurt erstellt.