Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite Kleinunternehmer Prüfung Formulierung
Rückseite

1. Der voraussichtliche Umsatz für 2013 gem. § 19 (1) S. 2 UStG beträgt 13.000€.

2. Da der UN die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des KJ. 2013 neu aufnimmt, ist in diesem Fall allein auf den voraussichtlichen Umsatz des lfd. KJ. 2013 abzustellen. Hier gilt die Grenze von 17.500€ Und nicht die Grenze von 50.000€.

3. Die Umsatzsteuer wird gem. § 19 (1) UStG nicht erhoben, solange der Gesamtumsatz im KJ. 17.500€ nicht übersteigt.

4. Es besteht die Möglichkeit auf die Anwendung des § 19 (1) UStG zu verzichten, § 19 (2) UStG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.