Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)
Vorderseite
§ 23
Veräußerungsfrist: Wann beginnt die Frist zu laufen?
Rückseite
Für die Berechnung der Veräußerungsfrist ist das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde liegende obligatorische Geschäft maßgebend, H 24 (Veräußerungsfrist)-4. Spiegelstrich EStH.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.