Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)

Vorderseite § 23 Veräußerungsfrist: Wann beginnt die Frist zu laufen?
Rückseite

Für die Berechnung der Veräußerungsfrist ist das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde liegende obligatorische Geschäft maßgebend, H 24 (Veräußerungsfrist)-4. Spiegelstrich EStH.

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