Umsatzsteuer (Fach) / Besonderheiten (Lektion)

Vorderseite Dienstleistungskommission § 3 (11) UStG Der Vermittler (z.B. Spediteure) handelt im eigenen Namen für fremde Rechnung. Rechtsfolgen der Dienstleistungskommission?
Rückseite

Der Spediteuer (Vermittler) wird beauftragt eine Ware zu befördern. Er beauftragt wiederum einen Frachtführer.

1. Der Frachtführer erbringt eine sonstige Leistung gem. § 3 (9) (Beförderungsleistung) an den Spediteur.

2. Der Spediteur erbringt eine Dienstleistungskommission gem. § 3 (11) in Form der Leistungseinkaufskommission.

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