Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Voraussetzungen für Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11)
Rückseite

1. Entgeltliche Veräußerung, also auch Teilentgeltlich

2. wiederkehrende Bezüge Haben Wagnischrakter oder Versorgungschrakter

3. Veräußerungspreis bei Sofortbesteuerung

a) bei Leibrenten: Rentenbarwert nach § 13 BewG, Anlage 9a, § 14 BewG

b) bei Kaufpreisraten: Barwert der Raten, ggf. Abzinsung § 12 BewG

Merke: Bei dauernden Lasten ist eine nachträgliche Versteuerung zwingend!

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.