Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Voraussetzungen für Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11)
Rückseite
1. Entgeltliche Veräußerung, also auch Teilentgeltlich
2. wiederkehrende Bezüge Haben Wagnischrakter oder Versorgungschrakter
3. Veräußerungspreis bei Sofortbesteuerung
a) bei Leibrenten: Rentenbarwert nach § 13 BewG, Anlage 9a, § 14 BewG
b) bei Kaufpreisraten: Barwert der Raten, ggf. Abzinsung § 12 BewG
Merke: Bei dauernden Lasten ist eine nachträgliche Versteuerung zwingend!
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.