Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Betriebsveräußerung gegen Rente (nicht dauernde Last)
Rückseite
Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11)
Es kann zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung gewählt werden bei der Veräußerung
des gesamten Betriebes, eines Teilbetriebes, Mitunternehmeranteils, gegen wiederkehrende Bezüge
Merke: Das Besteuerungswahlrecht gilt nicht für die dauernde Last.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.