Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Betriebsveräußerung gegen Rente (nicht dauernde Last)
Rückseite

Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11)

Es kann zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung gewählt werden bei der Veräußerung

des gesamten Betriebes, eines Teilbetriebes, Mitunternehmeranteils, gegen wiederkehrende Bezüge

Merke: Das Besteuerungswahlrecht gilt nicht für die dauernde Last.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.