Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)
Vorderseite
Erwerb eine Grundstücks durch Erbschaft
Rückseite
Bei Erwerb durch Erbschaft liegt keine Anschaffung i.S.d. § 23, da der Erwerber Gesamtrechtsnachfolger ist. Für die Ermittlung der Veräußerungsfrist ist auf die Anschaffung durch den Rechsvorgänger abzustellen.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.