Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)

Vorderseite Erwerb eine Grundstücks durch Erbschaft
Rückseite

Bei Erwerb durch Erbschaft liegt keine Anschaffung i.S.d. § 23, da der Erwerber Gesamtrechtsnachfolger ist. Für die Ermittlung der Veräußerungsfrist ist auf die Anschaffung durch den Rechsvorgänger abzustellen.

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