Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)

Vorderseite Zugewinnausgleich
Rückseite

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist eine private Forderung. Werden zum Ausgleich Wirtschaftsgüter hergegeben so handelt es sich in Höhe der ausgeglichenen Forderung um Anschaffungskosten.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.