Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)
Vorderseite
Teilentgeltliche Übertragung von KapAnteilen von mindestens 1% PV
Teilentgeltlich: Unter Verkehrswert
Rückseite
Bei einer teilentgeltlichen Übertragung werden die Anteile unter dem Verkehrswert veräußert. Der teilentgeltliche Vorgang ist in eine voll entgeltliche und eine voll unentgeltliche Anteilübertragung aufzuteilen.
Tatsächliche Gegenleistung/Verkehrswert= entgeltlicher Anteil
H 17 (4) EStH
Auch der Freibetrag gem. 17 (3) ist nur anteilig zu gewähren.
Hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung liegt keine Veräußerung nach § 17 vor.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.