Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)

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Vorderseite Teilentgeltliche Übertragung von KapAnteilen von mindestens 1% PV Teilentgeltlich: Unter Verkehrswert
Rückseite

Bei einer teilentgeltlichen Übertragung werden die Anteile unter dem Verkehrswert veräußert. Der teilentgeltliche Vorgang ist in eine voll entgeltliche und eine voll unentgeltliche Anteilübertragung aufzuteilen.

Tatsächliche Gegenleistung/Verkehrswert= entgeltlicher Anteil

H 17 (4) EStH

Auch der Freibetrag gem. 17 (3) ist nur anteilig zu gewähren.

Hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung liegt keine Veräußerung nach § 17 vor.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.