Strafrecht (Fach) / Strafprozessrecht Ermittlungsverfahren (Lektion)
Vorderseite
körperliche untersuchungen und eingriffe
Rückseite
zb blutabnahme
in §123 geregelt darf auch ohne sein einverständnis in den abs 1 vorgelgten vorraussetzungen durchgeführt werden
bedarf gerichtlich bewilligung abs 3
als beweis darf sie nur dienen wenn die untersuchung wegen einer straftat angeordnet wurde (abs 6)
ansonsten wenn sie wegen einer straftat angeordnet hätte können (abs 7)
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