Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite Delegierung örtliche zuständigkeit
Rückseite

aus wichtigen gründen (zb kosten oder raschere abhandlung) kann OLG eine strafsache abnehmen und gericht gleicher ordnung übergeben §39 abs 1 und 2

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