Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite Ausscheidungen im Hauptverfahren
Rückseite

Zusammenhängende strafschen können auch im HV getrennt werden wenn verzögerung vermeiden.

eine solche ausscheidung bewirkt aber keine änderung der örtlichen zuständigkeit hier und kann auch nicht an andere orte abgetreten werden (§36 abs 4)

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