Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Was versteht das Einkommensteuergesetz unter dem Begriff "Negativsteuer"?
Rückseite

    1. Ein Recht auf die Negativsteuer haben natürliche (aktiv beschäftigte) Personen die:

      1. Sozialversicherungsbeiträge zahlen

      2. deren Einkommen die Grenze von 11.000 € - 12.000 € nicht überschreitet.

    2. Bei der Negativsteuer bekommt der Pflichtige 10% seiner geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, jedoch höchstens 110 €, zurück.

    3. Dieser Betrag erhöht sich auf € 400 (erhöhte Negativsteuer 17%), wenn dem Pflichtigen das Pendlerpauschale zusteht.

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