Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Was versteht das Einkommensteuergesetz unter dem Begriff "Liebhaberei"?
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Werden nachhaltig Verluste erwirtschaftet, kann diese Tätigkeit vom Finanzamt als sogenannte „Liebhaberei“ beurteilt werden, vor allem, wenn eine Nähe zur Privatsphäre besteht (z.B. Verluste aus Rennpferdhaltung, „Freizeitlandwirtschaft“, Reiseschriftstellerei). Nach Ablauf eines Anlaufzeitraums von drei Jahren können aber auch „normale“ Tätigkeiten darunter fallen, dies hat zur Folge, dass die Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden können und damit das Einkommen nicht mindern. (z.B. bei einer kleinen Vermietung 20 Jahre)

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