Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 1 (Lektion)
Vorderseite
Gewinnausschüttung einer betrieblichen Beteiligung
Rückseite
-Einkünfte aus Gewerbe: § 20 (1) Nr. 1 i.V.m (8)
-Teileinkünfteverfahren: § 3 Nr. 40 S. 2 i.V.m. S. 1 Bst. d
-Als Einnahmen sind auch die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (KapESt+Soli) zu erfassen, weil es sich insoweit nicht um abzugsfähige Aufwendungen nach § 12 Nr. 3 handelt.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.