Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)

Vorderseite 1 §6/12 Rz 32,33
Rückseite

Wertbegründendes Ereignis nach Bilanzaufstellung ist nicht zu berücksichtigen (analog zu §252 (1) Nr. 4 HGB)

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

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