Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)

Vorderseite Abschn. 17.1 (16) UStAE
Rückseite

Augenblick der Insolvenzeröffnung: (Unbeschadet von Insolvenzquote)

§17 (2) Nr. 1 UStG

- volle USt-berichtigung beim Leistungserbringer

- volle VoSt-berichtigung beim Leistungsempfänger

Bei nachträglicher Vereinnahmung des uneinbringlich gewordenen Entgelts ist die USt erneut zu berichtigen (§17 (1) UStG)

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