Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)
Vorderseite
Abschn. 17.1 (16) UStAE
Rückseite
Augenblick der Insolvenzeröffnung: (Unbeschadet von Insolvenzquote)
§17 (2) Nr. 1 UStG
- volle USt-berichtigung beim Leistungserbringer
- volle VoSt-berichtigung beim Leistungsempfänger
Bei nachträglicher Vereinnahmung des uneinbringlich gewordenen Entgelts ist die USt erneut zu berichtigen (§17 (1) UStG)
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: