Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Ausnahmen § 11 EStG
Rückseite
1. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG- regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben- wirtschaftliche Zugehörigkeit zum abgelaufenen/folgenden Kalenderjahr- Zufluss/Abfluss und Fälligkeit kurze Zeit (10 Tage) vor Beginn bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, H11 (Allgemeines) EStH2. Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren, die im Voraus geleistet werden, sind insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wurden3. Einnahmen können auf 5 Jahre verteilt werden
Diese Karteikarte wurde von ChristinArnold erstellt.
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