Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG Wer fällt darunter?
Rückseite 1. Freiberufler § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG- 5 Adjektivberufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit)- Katalogberufe (Steuerberater, Arzt usw.)- katalogähnliche Berufe§18 Abs. 1 Nr. 2 EStG2. Lotterieeinnehmer§ 18 Abs 1 Nr. 3 EStG3. Sonstige z.B. Testamentsvollstrecker, Aufsichtsratmitglied

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