Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
§ 18 EStG
Wer fällt darunter?
Rückseite
1. Freiberufler § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG- 5 Adjektivberufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit)- Katalogberufe (Steuerberater, Arzt usw.)- katalogähnliche Berufe§18 Abs. 1 Nr. 2 EStG2. Lotterieeinnehmer§ 18 Abs 1 Nr. 3 EStG3. Sonstige z.B. Testamentsvollstrecker, Aufsichtsratmitglied
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