Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Kollektiv- bzw. Gruppenvertrag insgesamt gesehen zulässig?
Rückseite
Für einen Kollektiv- bzw. Gruppenvertrag gelten insgesamt gesehen folgende Voraussetzungen:
- mind. 10 AN sind zu versichern
- Personenkreis und Leistungen sind objketiv zu beschreiben
- Beteiligungsquote mind. 90%, dann ohne Gesundheitsprüfung, wenn keine negative Risikoauslese
- Vertragspartner ist AG oder AG-Vereinigung
- Vertragsschluss i.d.R. nach Invitatiomodell
- wenn, dann muss Beratungsverzicht vereinbart werden
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
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