Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Dass eine Kollektivvereinbarung einen Beitragsvorteil gegenüber einer Einzelversicherung bietet, verstößt eigentlich gegen das Begünstigungsverbot bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 11 Abs. 2 VAG). Wann ist eine Begünstigung trotzdem zulässig?
Rückseite

Möglich ist eine Kollektivvereinbarung trotzdem, wenn

- dadurch eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung der Versicherungsverhältnisse gelegt wird

- die Begünstigungen sich aus dem Kollektiv selbst tragen

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.