Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Dass eine Kollektivvereinbarung einen Beitragsvorteil gegenüber einer Einzelversicherung bietet, verstößt eigentlich gegen das Begünstigungsverbot bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 11 Abs. 2 VAG). Wann ist eine Begünstigung trotzdem zulässig?
Rückseite
Möglich ist eine Kollektivvereinbarung trotzdem, wenn
- dadurch eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung der Versicherungsverhältnisse gelegt wird
- die Begünstigungen sich aus dem Kollektiv selbst tragen
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
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