Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Bundesminister
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Als Bundesminister werden in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet.

I. Bundesminister in Deutschland

Die Bundesminister bilden - zusammen mit dem Bundeskanzler - die Bundesregierung (Art. 62 des Grundgesetzes [GG]). Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (oder entlassen) und auf das Grundgesetz (die deutsche Bundesverfassung) vereidigt. Bundesminister leiten ein Fachressort (Geschäftsbereich) in eigener Verantwortung, jedoch im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Sonderstellungen haben der

  • Bundesminister der Verteidigung, der die Befehlsgewalt über die Streitkräfte ausübt (Art. 65a GG) und der
  • Bundesminister der Finanzen, der den Vollzug der Haushaltspläne auch der übrigen Bundesministerien kontrolliert und außerplanmäßigen Ausgaben oder Überschreitungen des Haushaltsansatzes zustimmen muss (Art. 112 GG).

Bundesminister können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein. Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Ihr Amt endet durch Entlassung auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers.

"Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist." (Dr. h.c. Georg Leber, SPD, Bundesminister für Verkehr (1966 - 1972), für das Post- und Fernmeldewesen (1969 - 1972) und der Verteidigung (1972 - 1978))

1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) als erste Bundesministerin ernannt.

Laut Bundesministergesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein Amtsgehalt, „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von Einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von Eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen” .

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